Voraussetzung dafür wäre, dass konkurrierende Parteien bei der Wahl in Sachsen-Anhalt an der 5%-Hürde scheitern. Ihre Sitze würden dann unter den Parteien verteilt, die den Einzug in den Landtag geschafft haben. Davon würde die AfD am stärksten profitieren und könnte – sollte sie mindestens 42 der 83 Sitze im Landesparlament erreichen – allein regieren. Es hängt also viel davon ab, wie stark die kleineren Parteien bei der Wahl am 6.9. abschneiden. Umfragen von Anfang August sehen Grüne und FDP bei vier Prozent, das BSW bei fünf und die SPD bei sechs Prozent.
Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt wird vom zuständigen Verfassungsschutz des Landes als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, weil sich deren politische Agitation gegen zentrale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richte. Die wesentlichen Argumentationslinien sind:
- Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie: Nach Darstellung des Verfassungsschutzes richtet sich die Agitation der AfD insbesondere gegen Art. 1 Abs. 1 GG. Ausländer, Muslime und andere als „fremd“ wahrgenommene Menschen würden nicht nur in Einzelfällen kritisiert, sondern aufgrund ihrer zugeschriebenen Gruppenidentität pauschal abgewertet und als Gefahr dargestellt. Der Verfassungsschutz führt hierzu zahlreiche Äußerungen von Funktionären und Mandatsträgern als Belege an.
- Völkisch-ethnischer Volksbegriff / „Ethnopluralismus“: Ein zentraler Punkt der aktuellen Begründung ist die vom Verfassungsschutz beschriebene ethnopluralistische bzw. völkische Konzeption des „Volkes“. Danach werde politische Zugehörigkeit wesentlich über Abstammung und ethnische Herkunft definiert. Der Verfassungsschutz sieht darin ein Gesellschaftsbild, das auf ethnisch weitgehend homogene Gemeinschaften hinauslaufe. Die Behörde argumentiert, dass eine solche Vorstellung letztlich mit der Gleichheit und Menschenwürde derjenigen kollidiere, die als „nicht zugehörig“ definiert werden.
- Pauschale Abwertung von Migranten und Muslimen: Besonders beanstandet werden laut Verfassungsschutz Aussagen führender Funktionäre, in denen Migranten und insbesondere Geflüchtete aus islamisch geprägten Ländern pauschal mit Kriminalität, Gewalt oder gesellschaftlicher Bedrohung verbunden würden. Entscheidend ist aus Sicht der Behörde nicht die Kritik an Migration als politischem Thema an sich, sondern die gruppenbezogene Herabwürdigung.
- Angriff auf das Demokratieprinzip: Neben der Menschenwürde nennt der Verfassungsschutz ausdrücklich das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG. Er sieht Anhaltspunkte dafür, dass die politische Agitation des Landesverbands nicht nur gegen einzelne politische Entscheidungen gerichtet ist, sondern gegen grundlegende Institutionen und Prinzipien der bestehenden demokratischen Ordnung.
- Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Strukturen: Hinzu kommen nach Darstellung der Landesbehörde enge Vernetzungen führender AfD-Funktions- und Mandatsträger mit anderen rechtsextremistischen Organisationen. Dabei spielte auch das Umfeld der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative Sachsen-Anhalt eine Rolle.
Diese Argumente des Landesverfassungsschutzes werden in Teilen auch von der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland gestützt. Der entscheidende Punkt ist aber: Sie lehnen die AfD nicht einfach deshalb ab, weil sie politisch „rechts“ oder migrationskritisch ist, sondern weil sie bestimmte Strömungen und Positionen der Partei als unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild und der freiheitlichen Demokratie ansehen.
Für beide Kirchen steht die gleiche Würde jedes Menschen im Zentrum. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) formuliert es besonders deutlich: Die Menschenwürde sei der „Glutkern des christlichen Menschenbildes“ und zugleich „Anker unserer Verfassungsordnung“. Problematisch sei deshalb eine Politik, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder anderer Gruppenzugehörigkeiten unterschiedlich bewertet oder ihnen eine gleichberechtigte Zugehörigkeit zur Gesellschaft abspricht.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die von ihr beobachtete Menschenfeindlichkeit gegenüber Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund, Muslimen, queeren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Kritik an Einwanderungspolitik sei legitim; die pauschale Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit überschreite aus kirchlicher Sicht aber eine entscheidende Grenze.
Ausgehend von der biblischen Schöpfungsgeschichte gilt in beiden großen Kirchen: Jeder Mensch ist zunächst und vor allem ein Ebenbild und Kind Gottes, ausgestattet mit einer unveräußerlichen Würde und mit den gleichen Rechten. Wer also anderen Menschen diese Rechte abspricht oder vorenthält, wer sie herabwürdigt, indem er sie pauschal als „kriminell“ oder als „gesellschaftliche Bedrohung“ bezeichnet, handelt zutiefst unchristlich.
(Dieser Text wurde in Teilen mit KI-Unterstützung erstellt)
